Jedes Jahr kommen Tausende von neuen Spielzeugen und Spielen in die Geschäfte. Dabei handelt es sich um Bau- und Gesellschaftsspiele, Lern-, Kreativ-, Motorik-, Imitations- und Outdoor-Spielzeug, Verkleidungen, Plüschtiere, Puppen, Hobbyartikel oder auch Musikinstrumente. In diesem wettbewerbsintensiven Umfeld, in dem Innovation und Kreativität eine entscheidende Rolle spielen, stellen Produktfälschungen und -kopien einen erheblichen Schaden für Marken und Hersteller dar. Um diesen zu verringern, haben sie die Möglichkeit, ein wichtiges rechtliches Instrument zu nutzen: die Anmeldung von Geschmacksmustern. In diesem neuen Artikel erklären wir Ihnen, warum wir bei Chou du Volant alle unsere neuen Holzspielzeuge mit einer Geschmacksmustereintragung schützen.
Es handelt sich um einen Rechtsschutz, der das visuelle Erscheinungsbild eines Objekts schützen soll, in diesem Fall ein Holzspielzeug für uns bei Chou du Volant. Im Gegensatz zum Patent, das eine technische Erfindung schützt, bezieht sich die Anmeldung eines Geschmacksmusters auf ästhetische Elemente wie Form, Konturen, Linien, Farben oder auch Muster. Im Sinne des gewerblichen Rechtsschutzes materialisiert sich das Aussehen unserer Lernspielzeuge in zweidimensionalen grafischen Elementen, die als Zeichnungen bezeichnet werden, oder in dreidimensionalen Elementen, die als Modelle bezeichnet werden.
Damit ein Geschmacksmuster rechtlich zulässig ist, muss es neu sein, d. h. es darf vor seiner Einreichung noch nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein. Wenn es nicht offengelegt wurde, muss es außerdem einen einzigartigen und eigentümlichen Charakter aufweisen, der es von bereits existierenden Erzeugnissen unterscheidet.
Der Schutz, der durch ein beim Institut National de la Propriété Industrielle (INPI) eingetragenes Geschmacksmuster gewährt wird, gilt nur auf französischem Hoheitsgebiet. Für einen Schutz auf dem gesamten Gebiet der Europäischen Union müssen Sie sich an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) wenden. Die Schutzdauer beträgt mindestens 5 Jahre und kann bis zu 25 Jahre verlängert werden.
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Das Design unserer Holzspielzeuge für Kinder steht im Mittelpunkt unserer Tätigkeit. Es ist für uns ein wesentliches Kriterium, um uns von den Tausenden von Spielzeugen, die bereits auf dem Markt erhältlich sind, abzuheben. Ein Spielzeug mit einem Geschmacksmusterschutz zu versehen, garantiert uns die Exklusivität seines Aussehens und hindert andere Hersteller von Spielen und Spielzeug daran, ähnliche Produkte auf den Markt zu bringen. Dies stellt ein Betriebsmonopol dar, das uns Sicherheit gibt.
Für unsere Wippen, Babytragen und Draisinen aus Holz wurde bei ihrer Vermarktung ein Geschmacksmuster angemeldet. Sie besitzen nämlich ästhetische Unterscheidungsmerkmale mit einer dreieckigen, sofort erkennbaren Form, die es in den Geschäften nicht gibt. Auch unsere Tipi-Zelte waren Gegenstand dieses Rechtsschutzes. Sie haben eine Linie in Form eines Pyramidenstumpfes, die es derzeit nicht auf dem Markt gibt.
In der Spielzeugindustrie ist dies ein echtes Problem. Illegale Kopien von Originalspielen überschwemmen regelmäßig den Markt. Abgesehen davon, dass sie der kopierten Marke schaden, sind sie oft von minderer Qualität. Dadurch kann die Sicherheit von Babys und Kindern gefährdet werden. Wenn eine Nachahmung unseres Spielzeugs für Kleinkinder auf den Markt kommt, können wir rechtliche Schritte einleiten. Außerdem können wir verlangen, dass die gefälschten Produkte vom Markt genommen werden, und Schadenersatz fordern.
Für Chou du Volant ist die Durchführung einer Geschmacksmusteranmeldung weit mehr als nur eine juristische Formalität. Es ist auch ein Beweis für unsere Seriosität und Professionalität. Dadurch wird unsere Glaubwürdigkeit bei unseren Kunden und Partnern weiter gestärkt. Indem wir unsere Kreationen schützen, demonstrieren wir unser Engagement für Innovation und Qualität. Unsere Kunden, z. B. Eltern, nehmen unsere geschützten Spielzeuge als einzigartig, authentisch und vertrauenswürdig wahr. Dies stärkt unser Markenimage und baut eine vertrauensvolle Beziehung zu ihnen auf. Für unsere Händler und Geschäftspartner ist es ein zusätzliches Zeichen der Rechtssicherheit, das wir ihnen geben. Er garantiert ihnen, dass wir tatsächlich die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um unsere Produkte zu schützen, und verringert so das Risiko von Konflikten oder Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Produktfälschungen. Dieser Rechtsschutz zeigt auch allen, dass wir stark an unser Holzspielzeug glauben.
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Dies ist ein interessantes Mittel, um Chou du Volant stärker aufzuwerten. Sei es bei unseren Kunden, indem wir uns von unseren Konkurrenten abheben und originelles Spielzeug anbieten. Oder bei anderen Unternehmen, indem wir Möglichkeiten für Lizenzen oder Kooperationen schaffen, die ihnen die Herstellung unserer Holzspielzeuge erlauben. All dies geschieht gegen eine Lizenzgebühr, wobei wir unser Urheberrecht und unsere Eigentumsrechte am Design behalten. Nicht zuletzt werden unsere Designhinterlegungen den Wert unseres Unternehmens steigern, insbesondere im Falle eines Verkaufs oder einer Fusion mit einem anderen Unternehmen. Sie können auch Investoren anziehen, die an rechtlich abgesicherten Produkten interessiert sind.
In einem stark globalisierten Spielzeugmarkt kommt es häufig zu Streitigkeiten über geistiges Eigentum. Eine Musteranmeldung ist ein klarer rechtlicher Beweis für die Urheberschaft, die Vorgeschichte unserer Designspielzeuge. Im Falle eines Konflikts wird es uns leichter fallen, nachzuweisen, dass wir tatsächlich die rechtmäßigen Schöpfer sind, und Schadenersatz zu fordern. Wenn wir unsere verschiedenen Produkte nicht schützen, riskieren wir, dass wir gegen einen Konkurrenten, der ein identisches oder leicht abgewandeltes Design wie unseres anbietet, handlungsunfähig werden.
Die Entwicklung eines Spielzeugs erfordert heutzutage hohe Investitionen in die Kreation, das Design, die Vermarktung und das Marketing. Wenn wir die Kreation eines Modells nicht schützen, drohen uns erhebliche finanzielle Verluste, wenn ein Konkurrent das Modell kopiert. Der Schutz vor unlauterem Wettbewerb durch die Anmeldung eines Geschmacksmusters ist eine Versicherung, die es uns ermöglicht, aus unseren ästhetischen Innovationen vollen Nutzen zu ziehen.
Im Gegensatz zu Patenten, die oft teuer und komplex sind, ist eine Geschmacksmusteranmeldung ein relativ einfaches und finanziell erschwingliches Verfahren. Es bietet einen schnellen Schutz, erfordert weniger Dokumente und konzentriert sich nur auf das visuelle Erscheinungsbild. In Frankreich kostet es etwa 100 Euro. In der Europäischen Union liegen die Mindestkosten bei etwa 350 Euro.
Weitere Informationen: https://www.inpi.fr
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