Die Sicherheitsstandards für Kinderspielzeug sind in der Europäischen Union sehr streng. Bevor ein Spielzeug auf den Markt kommt, müssen die Hersteller zahlreiche Tests durchführen, um sicherzustellen, dass sie die Vorschriften vollständig einhalten. Wir sprechen über die Vorschriften für Kinderspielzeug.
Bevor ein Spielzeug auf den europäischen Markt kommt, müssen die Marken und Hersteller strenge europäische Normen einhalten. Sie müssen sicherstellen, dass ihr Spielzeug der von der Europäischen Kommission herausgegebenen Richtlinie 2009/48/EG (allgemein als Spielzeugnorm bekannt) entspricht. Diese Norm gilt für Produkte, die für Kinder unter 14 Jahren bestimmt sind und zu Spielzwecken verwendet werden.
Die vollständige Konformität der mechanischen und physikalischen Eigenschaften von Spielzeug (AFNOR en71 – 1) muss vom Hersteller bewertet und nachgewiesen werden. Ebenso wie die der Materialien nach einer Flammenexposition (AFNOR en71 – 2). Das Fehlen gefährlicher chemischer Stoffe (chemische Eigenschaften, Norm en71 – 3, REACH) muss ebenfalls nachgewiesen werden. Diese Richtlinie gilt für die verschiedenen Kategorien von Baby- und Kinderspielen.
Die Bewertungsverfahren sind langwierig und komplex. Sie werden auf zwei verschiedene Arten durchgeführt. Entweder führt der Hersteller selbst intern die Prüfung durch, mit der er sicherstellt, dass er die Vorschriften einhält. In diesem Fall spricht man von Selbstzertifizierungsaudits. Oder er beauftragt eine unabhängige benannte Stelle mit der Durchführung. Dieser zweite Weg ist vorzuziehen. Sie garantiert eine völlige Unabhängigkeit bei den Ergebnissen. Die Durchführung der verschiedenen Tests ist streng. Letztendlich ist dies die Versicherung, dass die verkauften Spielzeuge der Richtlinie 2009/48 entsprechen. Bei Chou Du Volant wurden alle unsere Modelle und Zubehörteile von der benannten Stelle Bureau Veritas in Villeneuve-d’Ascq (59) überprüft.
Bei den Tests wird die Qualität des Zusammenbaus der verschiedenen Teile aus Holz, Metall und Kunststoff sowie das Fehlen scharfer Kanten oder hervorstehender Teile geprüft (en71 – 1). Das Fehlen von kleinen Teilen, Stiften und Metalldrähten ebenfalls. Ebenso die perfekte mechanische Festigkeit, Stabilität und Qualität der Räder und beweglichen Teile. Die Messung der Widerstandsfähigkeit von Materialien bei Flammeneinwirkung (en71 – 2). Außerdem wurden zahlreiche Tests an allen Bestandteilen unserer Spielzeuge durchgeführt (en71 – 3 und REACH). Es wurden Proben von Farben, Lacken, Kunststoff-, Holz- und Metallteilen entnommen.
Letztendlich wurde festgestellt, dass unsere Spiele für Erstklässler den Sicherheitsvorschriften voll und ganz entsprechen. Sie enthalten keine gesundheitsschädlichen Substanzen. Keine Phthalate, PAK, endokrinen Disruptoren oder Schwermetalle. In den Geschäften gibt es unserer Meinung nach auch heute noch viel zu viele Spielzeuge, die gefährliche Stoffe enthalten. Deshalb sollte man die Qualität und Sicherheit der gekauften Spiele immer genau überprüfen. Egal, ob es sich um solche für Kinder oder für Erwachsene handelt.
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Wenn der Hersteller überprüft hat, dass sein Spielzeug und Zubehör den gesetzlichen Anforderungen entspricht, muss er ein Dokument, die Konformitätserklärung, ausstellen. Diese bescheinigt die vollständige Einhaltung der geltenden Vorschriften. Die Konformitätserklärung ist eine technische Standarddokumentation, die die Spezifikationen des Produkts beschreibt. Sie enthält klare Angaben über die Herkunft und die Art der Teile, aus denen das Produkt besteht. Außerdem werden die Kontaktdaten, die Adresse und der Firmenname des Spielzeugherstellers angegeben.
Der Hersteller bringt dann zwingend das visuelle CE-Symbol auf seinem Spielzeug und auf seiner Verpackung an. Diese Produktkennzeichnung muss sichtbar, lesbar und unauslöschlich sein. Es handelt sich hierbei keinesfalls um ein Zertifizierungszeichen oder ein Label. Es handelt sich um eine obligatorische und gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung, die für die Hersteller verbindlich ist. Sie bestätigt, dass das Spielzeug den Vorschriften entspricht. Beim Kauf eines Spielzeugs sollte der Verbraucher auf jeden Fall darauf achten, dass das Logo vorhanden ist. Sein Schutz hängt davon ab.
Das CE-Logo auf einem Spiel ist eine Garantie dafür, dass es sicher ist. Allerdings muss es von einem unabhängigen Labor getestet worden sein, oder die Selbstzertifizierung muss korrekt durchgeführt worden sein. Der Verbraucher hat leider nicht die Möglichkeit, dies zu wissen oder zu überprüfen. Das ist auch das Risiko bei gefälschtem Spielzeug.
Das EG-Logo darf nicht mit dem Logo für chinesische Exporte (CE für China Export!) verwechselt werden. Diese beiden Logos ähneln sich sehr stark. Die Schriftarten sind identisch. Nur der Abstand zwischen den beiden Buchstaben ist unterschiedlich. Daher ist es selbst für eine geübte Person recht schwierig, die beiden Logos zu unterscheiden.
Die Richtlinie 2009/48/EG verpflichtet die verschiedenen Wirtschaftsakteure auch zu einer angemessenen Kennzeichnung. Es obliegt dem Hersteller, Warnhinweise anzubringen. Diese richten sich an Kinder und die sie beaufsichtigenden Personen. Sie sollen auf die Risiken hinweisen, die mit der Verwendung eines Spielzeugs verbunden sind, und darauf, wie diese Risiken minimiert werden können. Hier sind einige Beispiele für Warnhinweise. Achtung, dieses Spiel ist nicht für Kinder unter 12 Monaten geeignet. Das Gewicht des Kindes darf maximal 20 kg betragen. Die Verwendung dieses Spiels durch Kinder, die älter als 36 Monate sind, sollte nicht in Betracht gezogen werden. Dieses Lernspiel sollte nur unter Aufsicht eines Erwachsenen verwendet werden.
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In Frankreich ist es die Direction Générale de la Concurrence, de la Consommation et de la Répression des Fraudes (Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung), die regelmäßig Kontrollen durchführt, um die vollkommene Konformität und Sicherheit der in den Geschäften verkauften Spielzeuge zu überprüfen. Dies ist für die Verbraucher die Möglichkeit, Garantien und Informationen über alle Produkte zu erhalten, die sie kaufen.
Wenn man sich die Gegenstände auf einigen Online-Websites ansieht, liest man häufig Folgendes. „Dieses Produkt ist kein Spielzeug“. Das bedeutet, dass der Hersteller davon ausgeht, dass sein Produkt kein Spielzeug ist. Er verzichtet also darauf, die Kontrollen und alle Konformitätsprüfungen durchzuführen. Sei es durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle oder durch eine interne Kontrolle. Er hat also in keinem Fall das Recht, das CE-Logo auf seinem Produkt anzubringen, bevor er es auf den Markt bringt. Es kommt häufig vor, dass Gegenstände mit dieser Kennzeichnung gefunden werden. Dies ist z. B. bei Puppen oder Babywippen der Fall, die als Dekorationsgegenstände und nicht als Spielzeug verkauft werden.
Dafür gibt es verschiedene Gründe. Der Hersteller weiß, dass sein Produkt nicht konform ist. Dies ist z. B. bei vielen „Spielzeugen“ aus Metall der Fall, die scharfe Kanten haben. Er möchte auch Zeit und Geld sparen, indem er keine technischen Unterlagen für einen Test erstellt. Die Entwicklung eines konformen Spielzeugs ist langwierig, komplex und kostspielig. Die Konformität zu bewerten ebenfalls. Beim Kauf sollte der Verbraucher daher bei allen Gegenständen mit der Aufschrift „Dieses Produkt ist kein Spielzeug“ vorsichtig sein. Sie können gefährlich sein und zum Beispiel sehr kleine Teile enthalten, die von Kleinkindern verschluckt werden können. Kaufen Sie auf jeden Fall solche mit dem CE-Symbol.
Weitere Informationen: https://www.entreprises.gouv.fr/espace-entreprises/s-informer-sur-la-reglementation/la-reglementation-applicable-aux-jouets
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